BG Bau // Wichtige Änderungen für die Bauwirtschaft

Zum Jahresbeginn sowie im Verlauf des Jahres 2026 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben werden. Dazu zählen geänderte Melde- und Nachweispflichten rund um Asbest, höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs, digitale Kostenvoranschläge in der Hilfsmittelversorgung und angepasste Sozialversicherungsgrößen. Die BG Bau informiert über die wichtigsten Regelungen und Vorgaben.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie werden voraussichtlich Anfang 2026 umfassende Änderungen in Kraft treten. Künftig müssen Betriebe in der unternehmensbezogenen Anzeige auch die Namen der Beschäftigten sowie Nachweise zur Fachkunde und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge angeben. Zudem wird für Abbrucharbeiten im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigungspflicht eingeführt. Damit werden die bestehenden Vorgaben weiter konkretisiert.

Parallel dazu wurden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überarbeitet oder neu gefasst, darunter die Vorgaben zu Blei, alter Mineralwolle, kontaminierten Bereichen und krebserzeugenden Metallen. Die Neufassung der TRGS 519 „Asbest“ wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Erhöhung der Minijob-Grenze

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Beschäftigte im Minijob können somit weiterhin denselben Stundenumfang leisten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Der maximale Jahresverdienst liegt künftig bei 7.236 Euro. Weitere Informationen sind auf den Seiten der Minijob-Zentrale zu finden. Ab Januar 2026 steigt zudem die Mindestausbildungsvergütung auf 724 Euro brutto pro Monat für Auszubildende im ersten Lehrjahr.

Zusätzlich erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die Branchenmindestlöhne. So steigen die Lohnuntergrenzen im Dachdecker-, Maler- und Lackierer-, Gebäudereiniger-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk jeweils auf Grundlage der gültigen Tarifverträge.

Ausbildung: 19 Berufe mit neuen Regeln

Ab August 2026 treten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Kraft. Es handelt sich um die dritte umfassende Neuordnung seit Bestehen der heutigen Berufsbilder. Die Reform umfasst Anpassungen bei Ausbildungsinhalten und -strukturen sowie bei den Prüfungsformaten, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die 16 Berufe mit einer dreijährigen Ausbildungszeit wird zudem die gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung eingeführt. Dabei entfällt die klassische Zwischenprüfung: Stattdessen absolvieren die Auszubildenden nach zwei Jahren einen ersten Prüfungsteil, der zu 40 % in die Gesamtnote der Abschlussprüfung eingeht. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt den Betrieben Umsetzungshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung: BIBB / Berufe der Bauwirtschaft.

Rentenanpassung und Leistungen der Unfallversicherung

Ab dem 1. Juli 2026 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an die Lohnentwicklung angepasst. Nach vorläufigen Berechnungen ist mit einem Rentenplus von 3,73 % zu rechnen. Die endgültigen Zahlen werden im Frühjahr 2026 bekanntgegeben. Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Jahresverdienst abhängen, steigen entsprechend. Dazu zählen insbesondere Geldleistungen für Unfälle und Berufskrankheiten (ausgenommen Verletzten- und Übergangsgeld) sowie das Pflegegeld. Dies gilt für Unfälle oder Berufskrankheiten, die im Vorjahr oder früher eingetreten sind.

Es wird digitaler: Elektronischer Kostenvoranschlag

Seit dem 1. Dezember 2025 steht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) eine neue digitale Lösung zur Verfügung. Leistungserbringer können ihre Kostenvoranschläge nun schnell und papierlos direkt digital an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Verwaltungsprozesse vollzogen.

Neue Sozialversicherungsgrößen

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Aufgrund der gestiegenen Löhne werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Dadurch erhöht sich für einen Teil der Versicherten die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Diese jährliche Fortschreibung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben und die soziale Sicherung gewahrt wird.

Informationen zu den Sozialversicherungsrechengrößen sind hier zu finden: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Text: BG Bau, Foto: Archiv

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