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Peter Greven Physioderm // Neue verschärfte Regelung beim UV-Schutz
Die jüngst veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten A5.1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin legen fest, dass Schutzmaßnahmen ab einem UV-Index von 3 ergriffen werden müssen.
In Deutschland arbeiten rund 7,2 Millionen Menschen vorwiegend im Freien. Für sie alle wächst mit den ersten Sonnenstrahlen das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Bereits im Frühjahr nimmt die Stärke ultravioletter Strahlung in unseren Breiten deutlich zu. Allein auf die Monate April und Mai entfällt ein Viertel der jährlichen UV-Bestrahlung. „Für den UV-Schutz gilt deswegen die Faustregel, dass man sich von Ostern bis Oktober schützen muss“, sagt Dr. Susanne Kemme, UV-Schutz-Expertin beim Euskirchener Hersteller Peter Greven Physioderm (PGP).
Durch den Klimawandel und seine Auswirkungen hat sich die Gefahr, an weißem Hautkrebs zu erkranken, deutlich erhöht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darauf reagiert und im August 2025 die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A5.1 vorgelegt. Eine wesentliche Neuerung: Erstmals wird der UV-Index verbindlich zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Ab sofort müssen Arbeitgeber ab einem Schutzindex von 3 dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten Schutzmaßnahmen gegen die Sonnenstrahlung ergreifen. „Die verschärften Regeln nehmen die Arbeitgeber noch stärker in die Pflicht, als sie es ohnehin schon sind“, ordnet Dr. Susanne Kemme von PGP ein. Zu den Pflichten gehören die Unterweisungspflicht und das Bereitstellen geeigneter Sonnenschutzmittel. „Gleichzeitig werden aber auch die Beschäftigten ausdrücklich eingespannt, indem ihre Mitwirkungspflicht betont wird.“
TOP-Prinzip beim UV-Schutz
Beim UV-Schutz gilt, wie im Arbeitsschutz grundsätzlich, das TOP-Prinzip. Es müssen also zunächst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählt zwingend das Verwenden von „Sonnenschutzmittel für Körperstellen, die nicht durch Kleidung oder Kopfbedeckung geschützt werden können“, wie es in der ASR A5.1 heißt.
Der Euskirchener Hersteller PGP führt nach eigenen Angaben das umfangreichste UV-Schutzprogramm der Branche und hat für sämtliche Einsatzgebiete die richtige Lösung im Angebot. Dazu zählen etwa die parfüm- und duftstofffreie Sonnenschutzcreme Physio UV 50 Plus, die sehr hohen Sonnenschutz auch unter extremen Bedingungen wie Nässe und Hitze bietet. Die Creme ist extra wasserfest und muss somit nicht gleich wieder neu aufgetragen werden, wenn der Anwender schwitzt. Auch für all diejenigen, die Sprays bevorzugen, hat PGP die richtigen Produkte wie das extra wasserfeste und parfümfreie Physio UV 50 Spray.
Umfangreiches Servicepaket
Profianbieter wie PGP liefern aber nicht nur UV-Schutz-Produkte, sie bieten ihren Kunden auch ein umfangreiches Servicepaket und unterstützen sie mit Unterweisungen, Hilfsmitteln wie Postern und Infokarten oder digitalen Tools. Das baut Hemmschwellen ab und schafft ein besseres Bewusstsein bei den Anwendern.
Text: Peter Greven Physioderm
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